Sie haben sexualisierte Gewalt in der Kirche erfahren? Sie haben etwas Verdächtiges bemerkt? Die Meldestelle ist für Sie da,
wenn Sie selbst sexuelle Gewalt erfahren haben
wenn Sie eine Grenzüberschreitung beobachtet haben
wenn Sie Anhaltspunkte haben, die auf sexuelle Gewalt in der Kirche hindeuten
Rosanna Nicolo ist die Meldebeauftragte im Kirchenkreis Altholstein. Sie ist Ihre erste Ansprechperson, wenn es um sexualisierte Gewalt geht - sei es bei einem Verdacht oder wenn Sie selbst betroffen sind. Rosanna Nicolo weiß, wo Sie Hilfe bekommen, vermittelt passende Anlaufstellen und sorgt dafür, dass schnell gehandelt wird.
Für Mitarbeitende der Kirche gilt sogar eine Meldepflicht – so sieht es das Präventionsgesetz der Nordkirche vor. Dabei geht es nicht darum, jemanden anzuschwärzen, sondern Menschen vor sexuellen Übergriffen zu schützen. Auch wenn sich ein Verdacht nicht bestätigt, kann eine Meldung helfen, Unsicherheiten zu klären.
Sie können Rosanna Nicolo anrufen, ihr eine Mail schreiben oder eine Nachricht per WhatsApp schicken.
Wenn Sie sich nicht an uns als Kirche wenden möchten, sondern eine unabhängige Ansprechstelle suchen, dann rufen Sie diese kostenlose Telefonnummer an:
Sie erreichen dort immer montags von 9-11 Uhr und mittwochs von 15-17 Uhr qualifizierte Mitarbeitende für ein vertrauensvolles Gespräch und zur Beratung.
Sie möchten wissen, wie Kirche mit Meldungen, mit Verdacht und erwiesenen Fällen von Sexualisierter Gewalt umgeht.
Fragen und Antworten
Wo können Sie einen Verdacht auf Sexualisierter Gewalt melden? Wie gehen wir als Kirche mit einer Meldung um? Welche Unterstützung gibt es für Betroffene?
Wir möchten unser Handeln transparent machen. Deshalb haben wir wichtige Fragen und Antworten zum Umgang mit Sexualisierter Gewalt zusammengestellt.
Meldung
Wo finde ich Unterstützung nach sexualisierter Gewalt?
Vertrauliche Gespräche und Beratung bietet die UNA – eine unabhängige, fachlich spezialisierte Ansprechstelle für sexualisierte Gewalt. Die Mitarbeitenden unterliegen der Schweigepflicht und geben Ihre Informationen nur dann weiter, wenn Sie es wünschen. Sie können bei der UNA auch anonym bleiben:
Im Kirchenkreis Altholstein können Sie sich an unsere Meldestelle wenden. Dort erreichen Sie Rosanna Nicolo. Sie ist verpflichtet, die Informationen über sexualisierte Gewalt innerhalb der Kirche weiterzugeben, damit weitere Schritte eingeleitet werden können.
Wo melde ich als Mitarbeiter:in einen Vorfall oder Verdächtiges?
Die Meldestelle des Kirchenkreises Altholstein ist die richtige Adresse. Dort nimmt Rosanna Nicolo den Vorfall auf und gibt die Informationen weiter. Als Mitarbeitende einer kirchlichen Einrichtung sind Sie zur Meldung verpflichtet. Das gilt auch, falls Ihnen etwas Verdächtiges aufgefallen ist.
Die Meldestelle des Kirchenkreises informiert umgehend den zuständigen Propst/Pröpstin. Sie entscheidet, wie es jetzt weitergeht. Möglicherweise ruft die Pröpstin/Propst dafür einen sogenannten Beratungsstab ein.
Beratungsstab
Was ist ein Beratungsstab?
Im Beratungsstab kommen Menschen mit unterschiedlichen Fähigkeiten und Funktionen zusammen. Sie besprechen, was nach einer Meldung geschehen soll und leiten es in die Wege.
Wer ist Mitglied im Beratungsstab?
Zunächst einmal Verantwortliche aus dem Ort, wo sich der Vorfall ereignet hat. Dann eine Pröpstin/Propst, ein Jurist, ein Experte für Kommunikation, eine externe Fachberatung bei sexualisierter Gewalt, die Meldestelle und ein Interventionsbeauftragter, der darauf achtet, dass alle Regeln eingehalten werden. Wenn nötig, können weitere Personen dem Beratungsstab angehören.
Nie sind Betroffene oder Beschuldigte Teil des Beratungsstabs.
Wie arbeitet ein Beratungsstab?
Der Beratungsstab verschafft sich zunächst einen Überblick. Kann sich ein Vorfall so ereignet haben? Stimmen Ort, Zeit und Personen überein? Danach berät er, was zu tun ist. Wenn Gefahr im Verzug ist, schreitet der Beratungsstab sofort ein.
Darüber hinaus hält ein Mitglied des Gremiums Kontakt zu den Betroffenen und bietet Unterstützung an. Außerdem überlegt der Beratungsstab, welche Informationen jetzt für wen wichtig sind.
Wie erfahre ich, was ein Beratungsstab entschieden hat?
Die Sitzungen des Beratungsstabes unterliegen der Verschwiegenheit. Die Mitglieder entscheiden gemeinsam, wann der richtige Zeitpunkt ist, um an die Öffentlichkeit zu gehen. Der Beratungsstab hält fortlaufend Kontakt zu den Betroffenen und bezieht sie in seine Entscheidungen mit ein.
Hilfe für Betroffene
Welche Hilfe gibt es für Betroffene?
Wir vermitteln Beratung und Seelsorge und stärken Betroffenen den Rücken. Wo nötig, setzen wir uns für eine psychologische Behandlung ein. Zusätzlich können sich Betroffene an die Anerkennungskommission der Nordkirche wenden. Sie kann auch Anerkennungsleistungen vergeben.
Wo kann ich Hilfe bekommen?
Wir als Kirche unterstützen Betroffene mit all unseren Möglichkeiten. Darüber hinaus gibt es im Fall von sexualisierter Gewalt großes Netz an Beratung und Hilfe bei der psychischen Bewältigung. In Kiel kann beispielsweise der Frauen- und Männernotruf helfen. Ein umfangreiche Sammlung an Anlaufstellen hat die Nordkirche hier zusammengestellt.
Erhalten Betroffene eine Entschädigung?
Was brauchen Betroffene? Gemeinsam mit ihnen suchen wir nach der besten Lösung, nach Hilfe, die benötigt wird. Daneben gibt es die Anerkennungskommission der Nordkirche, die auch eine finanzielle Unterstützung beschließen kann.
Weitere Informationen
Wo finde ich weitere Informationen?
Zu allen Themenfelder - von der Vermeidung Sexualisierter Gewalt durch Prävention, über Meldestellen, bis zu Hilfsangeboten und Annerkennung - hat die Nordkirche umfangreiche Informationen zusammengestellt. Auf dem Portal: www.kirche-gegen-sexualisierte-gewalt.de
Speziell zur Prävention und zum Umgang der Kirche mit Sexualisierter Gewalt gibt es eine Broschüre der Nordkirche - hier zum Herunterladen.
Prävention
Sie wollen wissen, was unsere Kirchengemeinde dafür tut, um sexualisierte Gewalt zu verhindern?
Beauftragte für Prävention
Linda Schiffling und Okke Breckling-Jensen sind Beauftragte für die Prävention von sexualisierter Gewalt und Grenzverletzungen in der Kompass-Kirchengemeinde. Sie unterstützen gemeinsam mit der AG Prävention den Auf- und Ausbau von Schutzstrukturen. Das Ziel: Gemeindemitglieder und Besucher*innen der Kirchengemeinde vor Grenzverletzungen und sexualisierter Gewalt zu schützen. Insbesondere im Bereich für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene werden präventive Maßnahmen umgesetzt.
Die Beauftragten vermitteln Fortbildungen und bieten Fortbildungen für haupt- und ehrenamtlich MItarbeitende an. Gemeinsam mit Ehrenamtlichen tragen sie in der AG Prävention zur Fortentwicklung und Einhaltung des Schutzkonzeptes bei.
Dieses Schutzkonzept bildet eine Absichtserklärung der Kirchengemeinde. Es umzusetzen in der Sprache, den Taten und dem kirchengemeindlichen Leben ist die Aufgabe aller in der Kirchengemeinde beteiligten Personen. Hierfür sollen Zusammenfassungen zur Verfügung stehen, die an geeigneten Stellen ausgeteilt/ ausgehängt werden.
Die Ev.-luth. Kompass-Kirchengemeinde westlich der Kieler Förde bietet vielen Menschen einen Raum für Gespräche, Treffen, musische Aktivitäten, Erfahrungen von Gemeinschaft und Spiritualität. Gleichzeitig werden unsere Räumlichkeiten von vielen externen Gruppen genutzt.
Das Schutzkonzept wurde entworfen, um alle Menschen, die sich in unseren Räumen und bei unseren Veranstaltungen bewegen anzusprechen, zu schützen und zu informieren. Insbesondere unseren ehren- und hauptamtlichen Mitarbeitenden soll dieses Schutzkonzept als Leitfaden für die tägliche Praxis dienen. Wir sehen unsere Verantwortung darin, alles uns Mögliche zu tun.
Dazu gehört für uns als Kirchengemeinderat, dass unsere Mitarbeitenden sich regelmäßig zur Thematik Prävention sexualisierter Gewalt fortbilden, sie fortlaufend Sensibilisierungsmaßnahmen in Anspruch nehmen können, sie eine Selbstverpflichtungserklärung abgeben. In der Kinder- und Jugendarbeit Tätige geben ein erweitertes Führungszeugnis ab und haben sexualpädagogische Grundlagen zur Orientierung.
Mögliche Ansprechpersonen im Falle von Beschwerden oder Vorfällen von Grenzüberschritten werden transparent gemacht. Diese arbeiten bei Bedarf eng und vertrauensvoll mit spezialisierten Fachberatungsstellen zusammen und vernetzen mit den Fachleuten des Kirchenkreises und der Landeskirche.
So soll eine Sprach- und Handlungsfähigkeit gefördert, unterstützt und transparent gemacht sowie präventive Maßnahmen ausgebildet und damit der Raum für grenzverletzendes Verhalten verkleinert werden. Das Schutzkonzept steht im Kirchenbüro sowie auf der Internetseite der Kirchengemeinde zur Einsicht bereit. Mit Hilfe von Plakaten und Handreichungen werden in unseren Räumlichkeiten Handlungsmöglichkeiten aufgezeigt.
In regelmäßigen Abständen nehmen wir eine Evaluierung unserer Ziele und der Maßnahmen vor. Zur Umsetzung des Schutzkonzeptes rufen wir alle Menschen in unserer Kirchengemeinde auf.
1. Risiko- und Potentialanalyse
Sexualisierte Gewalt
Von sexualisierter Gewalt bleibt kein Lebensbereich verschont. Täter*innen planen bewusst und verschaffen sich gezielt Situationen, in denen sie ihre Macht missbrauchen können. Im Vordergrund steht die Ausübung von Macht, nicht die sexuelle Befriedigung. Auch im kirchlichen Kontext erfahren wir solche Grenzüberschreitungen. In unseren Gebäuden, Veranstaltungen und im digitalen Raum. Zudem bringen Menschen aus anderen Zusammenhängen ähnliche Erfahrungen mit. Für den Begriff sexualisierte Gewalt gibt es keine einheitliche Definition. Die Bezeichnung kann unter anderem sexuelle Grenzverletzungen, sexualisierte Gewalt und strafrechtlich relevante Formen von sexuellem Missbrauch umfassen. Zu Grenzverletzungen können einmalige oder gelegentlich auftretende, unangemessene Verhaltensweisen oder pädagogisches Fehlverhalten zählen (z.B. die Missachtung persönlicher oder körperlicher Distanz, sexistische Sprache, etc.). Maßstab für die Bewertung solcher Handlungen ist neben objektiven Kriterien (wie z.B. die Einhaltung professioneller Arbeitsstandards, ein Verhaltenskodex, u.a.), das subjektive Erleben von Betroffenen. Unbeabsichtigte Grenzverletzungen können benannt und künftig vermieden werden, wenn Sensibilität für ein adäquates Nähe-Distanz-Verhältnis mit klaren Regeln geschaffen wird.
Grenzverletzungen sind unter anderem
vermeidliche Berührungen am Gesäß und an der Brust
das Benutzen von unangebrachten Kosenamen (z.B. “meine Puppe“)
Sexualisierte Gewalt beschreibt jedes Verhalten, das vorsätzlich in die sexuelle Selbstbestimmung eines anderen Menschen ohne Einwilligung bzw. Einwilligungsfähigkeit eingreift. Täter*innen missachten bewusst fachliche Standards und gesellschaftliche Normen, nutzen intransparente Strukturen, vertrauliche Beziehungen, Abhängigkeits- und Machtverhältnisse gezielt aus und ignorieren die Widerstände von Betroffenen zur Befriedigung ihrer eigenen Bedürfnisse. Sexualisierte Gewalt ist ein Oberbegriff, der die gewaltsame Verletzung der Rechte und Grenzen einer Person verdeutlichen soll. Es handelt sich dabei um ein gravierendes Fehlverhalten, das die Schwelle zur Strafbarkeit überschreiten kann. Täter*innen suchen sich Orte, in denen Nähe möglich ist – also auch Gottesdienste, Jugendarbeit, Freizeiten und andere Orte kirchengemeindlichen Lebens. Oft bleibt es nicht bei einem Vorgang. Deshalb geht sexualisierte Gewalt uns alle an.
Verschiedene Professionen
Die Arbeit in unserer Kirchengemeinde wird sowohl von haupt-, als auch ehrenamtlichen Personen ausgeführt. Hauptamtliche bringen dabei die für ihre Fachbereiche notwendige Qualifikation mit. In unserer Kirchengemeinde begegnen sich unterschiedliche Arbeitsbereiche aus unter anderem Diakonie, Kirchenmusik, Küsterwesen, Sozialer Arbeit, Theologie und Verwaltung. Die Bereiche des Gebäudemanagements und der Hauswirtschaft sind ebenfalls Teil dessen. Das gemeindliche Leben wird besonders durch das Ehrenamt bereichert und geprägt. Diese Menschen bringen unterschiedliche Qualifikationen mit. Diese Vielfalt und Reichhaltigkeit aus Ehren- und Hauptamt und der die Angebote wahrnehmender Personen ist ein großer Schatz und erhöht gleichzeitig das Risiko des Machtmissbrauches. Damit das Schutzkonzept in allen Bereichen greifen kann, ist es unumgänglich, unsere Tätigkeitsfelder zu erfassen.
Gruppenstruktur
In der Kirchengemeinde sind Menschen diverser Altersgruppen, sozialer und kultureller Identitäten sowie Wertvorstellungen vertreten. Mitglieder der Kirchengemeinde, Gruppen der Kirchengemeinde und weitere Personengruppen nutzen Angebote und Räumlichkeiten unserer Kirchengemeinde. Ebenso gibt es traditionell sich spontan oder geplant bildende Gruppen, die auf ein bestimmtes Ziel und für eine bestimmte Dauer angelegt und entsprechend hier nicht erfassbar sind.
Externe Gruppen
Externe Gruppen sind in ihrem Zugang zu unseren Räumlichkeiten eigenständig, lediglich das Ziel beziehungsweise der Inhalt der Gruppe wird kommuniziert. Widerspricht die Nutzung unserem christlichen Verständnis, wird diese abgelehnt. Derzeitig befinden sich in den externen Gruppen unter anderem Personen mit körperlichen und/ oder geistigen Behinderungen sowie körperlichen und/ oder seelischen Belastungen, Kinder, Jugendliche und Senior*innen. Zudem gibt es externe Personen beziehungsweise Personengruppen, die die Anlagen der Kirchengemeinde bewirtschaften.
Folgende Gruppen der Kirchengemeinde gestalten sich in einer Vielfalt, Heterogenität und Altersstruktur, die hier nur exemplarisch dargestellt werden kann:
Kinder und Jugend
Im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit treffen sich regelmäßig Konfirmand*innengruppen im Alter von etwa 12 bis 14 Jahren sowie ein Kinder- und Jugendchor mit einer diversen Altersstruktur und weitere Angebote für Kinder und Jugendliche finden statt. Für Kinder gibt es regelmäßige Angebote, unter anderem Kindergottesdienste und Jungschar. Hier ist die Altersklasse von Kleinkindern bis Jugendlichen vertreten. Auch an Festen und Feiern sowie offenen Veranstaltungen (wie zum Beispiel dem Café International) sind Kinder und Jugendliche Teilnehmende.
Senior*innen
In der Senior*innenarbeit finden monatliche Senior*innenkreise statt. Ebenso besuchen die Mitwirkenden der Besuchsdienstkreise ältere Menschen zu hohen Geburtstagen.
Seelsorge
Personen mit Bedarf der Seelsorge werden von den dafür geschulten Pastor*innen und Vikar*innen begleitet und betreut. Teil der Seelsorge sind die Trauergruppen.
Geflüchtete und Asylsuchende
Im Bereich der Arbeit mit Geflüchteten ist der Freundeskreis Asyl Altenholz aktiv. Dieser ist kein direkter Teil der Kirchengemeinde, leistet aber innerhalb dieser wertvolle Arbeit. Neben Treffen der Ehrenamtlichen finden Veranstaltungen, wie das Café International in unseren Räumen statt. Gerade hier treffen sich Menschen mit besonderem Schutzbedarf auf Grund ihrer möglichen traumatischen Vorerfahrungen, ihres Geschlechtes und/ oder ihres Alters.
Kieler Tafel
Die Kieler Tafel ist in Pries aktiv. Sie ist kein direkter Teil der Kirchengemeinde, leistet aber innerhalb des Stadtgebietes wertvolle Arbeit. Viele Ehrenamtliche stehen in direkter Verbindung zu unserer Kirchengemeinde. Das Angebot der Kieler Tafel findet in unseren Räumen statt.
Weitere kirchliche Gruppen, die unter anderem zu nicht in sich geschlossenen Veranstaltungen einladen, sind die Basarkreise, der Förderkreis, die Friedensgruppe, die Kantoreien, der Kirchengemeinderat und die dazugehörigen Ausschüsse, als auch Handarbeitsgruppen.
Wir haben Verantwortung
Wir wollen in allen internen Gruppen das hier erarbeitete Schutzkonzept leben, zum Leben erwecken und lebendig halten. In dem Wissen, dass bei uns Personen mit erhöhtem Schutzbedarf und Personen mit Macht und der Möglichkeit des Missbrauches sind und dies uns in eine direkte Verantwortung stellt. Eine Verantwortung, Potentiale wahrzunehmen sowie Risiken sichtbar zu machen und abzubauen.
Das Fachwissen über sexualisierte Gewalt auf allen Ebenen der Kirchengemeinde soll durch dieses Schutzkonzept vereinheitlicht und verankert werden. In unserer Kirchengemeinde gab es Verletzungen von Nähe-Distanz-Verhältnissen. Insbesondere dies fordert uns zum Handeln, zur Erweiterung der Maßnahmen und Erstellung dieses Schutzkonzeptes auf. Die Umsetzung wird in den folgenden Kapiteln angesprochen.
Unsere Handlungen
In den Jahren 2019 und 2020 wurden erste präventive Maßnahmen in Altenholz umgesetzt, zum Beispiel die Thematisierung in Gremien und die Auseinandersetzung mit einer Selbstverpflichtungserklärung in der Kinder- und Jugendarbeit mit Hilfe des Kirchenkreises. Bei der Erstellung wird von schon bestehenden Grundlagen auf Kirchenkreis- und Nordkirchen-Ebene profitiert. Im Jahr 2024 wurde auf Grund der Fusion das Schutzkonzept auf das gesamte Gemeindegebiet angepasst.
Vertrauen ist unsere Basis
In unserer Kirchengemeinde entstehen besondere Vertrauensverhältnisse, die wir schätzen und respektieren. Sie sind für unsere Arbeit unerlässlich! In der täglichen Praxis entwickeln sie sich in den verschiedenen Gruppen mit je unterschiedlichen Ausprägungen. Sowohl in seelsorgerischen Beziehungen, als auch in den Beziehungen, die sich über Jahre, teilweise Jahrzehnte, hinweg entwickeln, gibt es Vertrauen. Dieses Vertrauen kann gesehen und ungesehen für die grenzüberschreitende Befriedigung eigener Bedürfnisse missbraucht werden. Dies widerspricht unserer Vorstellung vom Schutzraum, den wir in unserem Gemeindeleben bieten wollen. Entsprechend sensibilisieren wir mit den Maßnahmen dieses Konzeptes die Wahrnehmung unserer ehren- und hauptamtlich Mitarbeitenden bezüglich verschiedener Formen von Missbrauch, insbesondere sexualisierter Gewalt. Zudem soll in der Arbeit eine respekt- und vertrauensvolle Haltung gelebt und somit weitergegeben werden. Unser Schutzkonzept möchte auch hier mögliche Handlungen und Verhaltensweisen vorschlagen, einfordern und unterstützen.
Unsere Gemeindehäuser
Unsere Kirch- und Gemeindehäuser befinden sich in Altenholz-Stift (Eivind-Berggrav-Zentrum), Altenholz-Klausdorf (Ankergrund), Friedrichsort (Bethlehemkirche), Holtenau (Gemeindehaus und Dankeskirche), Pries (Pastor-Lensch-Haus, Kirche Zum guten Hirten) und Schilksee (Gemeindehaus und Dietrich-Bonhoeffer-Kirche). In diesen Häusern findet der Großteil unserer kirchengemeindlichen Arbeit statt. Die Häuser besitzen von innen abschließbare Räume, die von außen nicht einsehbar sind. Zusätzlich befinden sich an den Fenstern der meisten Räumlichkeiten Sichtblenden. Die Gebäude sind nicht rund um die Uhr mit Personal besetzt. Einige Gruppen sind vor oder nach ihren Veranstaltungen in der Verantwortung, das Gebäude selbstständig abzuschließen. Diese Voraussetzungen fördern das Risiko, dass potentielle Täter*innen sich mit den räumlichen Gegebenheiten auseinandersetzen. Zudem nutzt die Kirchengemeinde den digitalen Raum, unter anderem mit einer eigenen Internetseite, ChurchTools, Facebook und Instagram. Diese digitalen Räume sind begrenzt steuerbar. Auch hier besteht ein erhöhtes Risiko, dass potentielle Täter*innen die Gegebenheiten ausnutzen.
Freizeiten
Es finden verschiedene Freizeiten mit Übernachtungen statt. Hierzu gehören Chor-, Konfirmand*innen- und Jugendfreizeiten. Gerade solche Settings erfordern die Vorbereitung und die Sensibilität im Umgang mit Nähe und Distanz sowie den Grenzen aller Beteiligten.
Prävention
All diese Risiken fordern uns auf zur Prävention: Strukturen schaffen, die sexualisierte Gewalt, Verletzung von Grenzen und Machtmissbrauch erschweren und bestenfalls verhindern.
Sensibilisierungsmaßnahmen
Wir haben das Potential, dass all unsere Mitarbeitenden in Leitungsfunktionen die notwendigen Schulungs- und Fortbildungsangebote zum Thema sexualisierte Gewalt sowie Nähe und Distanz besuchen. Dies fördert einen professionellen und achtsamen Blick in der Praxis. Maßnahmen zur Verstetigung dieses Potentials behandeln wir in Kapitel 2.2. Externe Personen sowie Kirchengemeinde-Mitglieder, die außerhalb des Mitarbeitendenkreises in unserer Kirchengemeinde wirken, erreicht unser Schutzkonzept nicht nur durch unsere Arbeit, sondern auch über Strukturtransparenz und Ansprechpersonen, die auf unserer Internetseite und in den Auslagen der Foyers kenntlich gemacht werden.
2. Unsere Selbstverpflichtung
Wir nehmen es ernst:
Unser Ziel ist es, unsere Mitmenschen vor psychischem, körperlichem, sexuellem und emotionalem Schmerz zu bewahren. Unsere Selbstverpflichtung beschreibt, wie sich ehren- und hauptamtliche Mitarbeitende verhalten sollen. Sie ist für alle Menschen in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen so wie in anderen verantwortungsvollen Positionen verbindlich. Mit der Unterschrift verpflichten sich die Unterzeichner*innen, diese Erklärung ernst zu nehmen und sie umzusetzen. Im Rahmen von Schulungsangeboten und weiteren Maßnahmen wird den Mitarbeitenden die Selbstverpflichtung vermittelt.
Respekt vor den Menschen
Wir verpflichten uns, den uns anvertrauten Mitmenschen insbesondere Kindern und Jugendlichen sowie Mitarbeitenden mit Respekt zu begegnen. Dabei achten wir persönliche Grenzen und tragen zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Nähe und Distanz bei.
Kritischer Blick
Wir hinterfragen Situationen, bei denen wir das Gefühl haben, dass Grenzen verletzt werden. Wir sprechen sie in unseren Gruppen, Mitarbeitendenbesprechungen oder gegenüber Leitungspersonen an und verharmlosen und übertreiben dabei nicht. Wir sind uns bewusst, dass unsere Mitarbeitenden, ehrenamtlich und hauptamtlich, verantwortungsvolle Vertrauenspersonen sind.
Unsere Rolle und unsere Sprache
Sie verpflichten sich, ihre Rolle nicht auszunutzen, um eigene Bedürfnisse zu befrieden. Wir verzichten auf abwertende oder ausgrenzende Verhaltensweisen und Sprache. Wir schützen die Menschen in unserem Tätigkeitsfeld vor körperlicher, seelischer und sexualisierter Gewalt. In der Kirchengemeinde unterstützen wir Kinder und Jugendliche in ihrer persönlichen Entwicklung sowie ihren Rechten, wir fördern ihr Selbstbewusstsein und ermutigen sie zu persönlichen und eigenverantwortlichen Entscheidungen. Wir kennen und beachten die gesetzlichen Vorschriften zum Schutz von Kindern und Jugendlichen. Uns ist bewusst, dass jede sexuelle Handlung an Schutzbefohlenen eine strafbare Handlung mit entsprechenden rechtlichen Folgen ist. Wir achten auf Anzeichen von Vernachlässigung und Gewalt bei unseren Mitmenschen, insbesondere bei Kindern und Jugendlichen. Wenn wir einen begründeten Verdacht eines unangemessenen Verhaltens und/ oder eines sexuellen Übergriffes haben, sprechen wir dies an geeigneter Stelle an. An erster Stelle stehen der Schutz und die Würdigung des betroffenen Menschen. Damit diese Selbstverpflichtung umgesetzt wird und nicht bei Worten stehen bleibt, sind unsere ehren- und hauptamtlichen Mitarbeitenden aufgefordert, sich nach entsprechender Schulung selbst zu verpflichten.
2.1 Umsetzung unserer Selbstverpflichtung in den Gemeindehäusern
Aufmerksamkeit
In unseren Gemeindehäusern soll kein Platz für Täter*innen sein. Dafür klären wir auf und machen auf unser Schutzkonzept aufmerksam. Damit unsere Haltung transparent ist, werden Handreichungen und Kontaktstellen in angemessener Form in den Gemeindehäusern ausgehangen. .
Wir nehmen alle in die Pflicht
Externe Gruppen werden über unsere Selbstverpflichtung informiert, indem die jeweiligen Ansprech- bzw. Leitungspersonen regelmäßig in Kenntnis gesetzt werden. Wir erwarten, dass sie unsere Selbstverpflichtung umsetzen.
2.2 Umsetzung unserer Selbstverpflichtung im Personal
Vorbilder
Haupt- und ehrenamtliche Mitarbeitende sind die Personen, die eine präventive Haltung (vor-)leben. Dies tun sie, indem sie Menschen stärken, ihnen Sprachfähigkeit und Sicherheit vermitteln, Vertrauen schenken und Rechte wie die Selbstbestimmung achten. Ebenfalls gehört zu solch einer Haltung die Fähigkeit der Selbstreflexion und Wahrnehmung von Nähe und Distanz. Mit notwendiger Sensibilität authentisch zu bleiben, gehört ebenfalls dazu. Solch eine Haltung ist durch die Kirchengemeinde zu fördern:
Sensibilisierungsmaßnahmen
Sensibilisierungsmaßnahmen, wie Fortbildungen, haben zum Ziel
das Thema sexualisierte Gewalt zu enttabuisieren.
Räume zu schaffen, wo man „Nein“ sagen übt.
Klarheit zu entwickeln, was man wie, wann und wo darf.
Nur durch kontinuierliche Auseinandersetzung mit der Thematik wird unser Schutzkonzept erfolgreich sein. Deshalb sind alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden dazu aufgefordert, mindestens einmal im Jahr an einer Sensibilisierungsmaßnahme, bspw. einer Fortbildung des Kirchenkreises, teilzunehmen. Dies beginnt bei Informationsabenden zum Thema Grenzverletzungen und schließt Fortbildungen zum Thema ‚Sexualisierte Gewalt‘ ein.
Fahrten und Freizeiten
Vor Fahrten und Freizeiten sollen die verantwortlichen Organisator*innen Personen mit Leitungsverantwortung zu Fortbildungen auffordern.
Einstellung
Bei der Einstellung von Mitarbeitenden wird im Bewerbungsgespräch die Vereinbarkeit der Haltung des*der Bewerber*in und unserer Selbstverpflichtung zur Bedingung gemacht.
2.3 Umsetzung unserer Selbstverpflichtung im Bereich der Arbeit mit
Kindern und Jugendlichen
Evangelische Kinder- und Jugendarbeit lebt durch Beziehungen von Menschen miteinander und mit Gott. Vertrauen soll dabei tragfähig werden und bleiben. Hierin entsteht eine persönliche Nähe und Gemeinschaft, die von Lebensfreude bestimmt sein sollte.
Prävention durch Struktur
Unsere Aufgabe ist es, einem Missbrauch des Vertrauens vorzubeugen und bei Schäden an Kindern und Jugendlichen angemessene Strukturen bei Kenntnis oder Verdacht zu schaffen. Grundlegend für eine präventive Arbeit sind pädagogische und sexualpädagogische Grundlagen. Sie sollen Rückhalt und Orientierung bei der Arbeit bieten. In unserem Schutzkonzept sind die sexualpädagogischen Grundlagen ausformuliert. Zu den pädagogischen Grundlagen zählen wir Mitbestimmung, Transparenz im Handeln, Wahrnehmung von Machtstrukturen und eine auf demokratische und partizipative Umsetzung ausgelegte Arbeit.
Erweitertes Führungszeugnis
Zudem sind erwachsene Mitarbeitende und Jugendliche im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit zur Abgabe eines erweiterten Führungszeugnisses verpflichtet. Eintragungen darin dürfen nicht in Widerspruch zur Selbstverpflichtung stehen. Ein aktuelles erweitertes Führungszeugnis ist alle 3 bis 5 Jahre vorzulegen. Dafür verantwortlich sind Vorsitz und stellvertretender Vorsitz des Kirchengemeinderates.
Sexualpädagogische Grundlagen
In unserer Arbeit schaffen wir eine Kultur des Austausches über Sexualität, der Grenzachtung und der Achtsamkeit. Wir enttabuisieren das Thema. Sexualität ist kostbar. Sie ist Teil des Lebens. Daher gehen wir mit diesem Thema offen um, indem wir zugleich Grenzen definieren. Sexualisierte Gewalt ist ein Machtmissbrauch und steht in keinem Zusammenhang mit Sexualität. Wir schaffen Räume, in denen „Nein“ sagen gelernt wird. Auch im Umgang mit den Medien leben wir vor, wie man damit arbeitet und dabei die Rechte der Person, bspw. am eigenen Bild, bejaht. Überfordern uns die Anforderungen, nehmen wir auch externe Hilfe in Anspruch. Zur altersangemessenen Umsetzung finden wir in Kapitel 5 Material-Tipps.
Menschenrechte sind grundlegend
Folgende Rechte erkennen wir an und klären in geeigneten Momenten auf:
Die Würde des Menschen ist unantastbar.
Sexuelle Selbstbestimmung ist ein Menschenrecht. Zu fördern ist die Entwicklung einer Entscheidungs- und Handlungsfähigkeit.
Die Entscheidung der eigenen sexuellen Ausrichtung und des Lebensmodells ist und bleibt die eigene.
Privatsphäre steht jedem*jeder zu und beschränkt sich nicht auf Erwachsene.
Schutz vor Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch.
Jede*r hat das Recht auf Sexualpädagogik und -beratung (Beratungsstellen sind in Kapitel 5 zu finden), auf Hilfen und auf Unterstützung.
Es gibt Situationen, die man ansprechen möchte oder muss, und die nicht angemessen scheinen, um sie in Gruppen oder Mitarbeitendenbesprechungen zu klären. Es gibt in unserer Kirchengemeinde ansprechbare Vertrauenspersonen. Sie vermitteln bei Gesprächen und/ oder bieten einen Rahmen zur Reflexion solcher Situationen. Sie sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Sind die Ansprechpartner*innen der Kirchengemeinde für das Anliegen nicht die passenden Personen, gibt es weitere Anlaufstellen auf Kirchenkreisebene (siehe Kapitel 5). Sie unterstehen ebenfalls der Schweigepflicht. Bei Bedarf kann die Beschwerde oder das auf dem Herzen liegende anonym herangetragen werden. In Kapitel 5 werden zudem außerkirchliche Anlaufstellen benannt. Bei sexualisierter Gewalt sind die Personen angehalten, sich professionelle, auch außerkirchliche, Unterstützung dazu zu holen.
4 Interventionsplan
Auf Ebene des Kirchenkreises Altholstein gibt es einen Handlungs- und Kommunikationsplan. (Stand 12.04.2024). Dieser dient bei Verdachtsfällen zur Orientierung. Die Ansprechpersonen für unser Schutzkonzept können bei Fragen zu diesem Plan kontaktiert werden. Ihre Kontaktdaten stehen in Kapitel 5. Bei Verdachtsfällen innerhalb der Kirchengemeinde werden externe professionelle Fachkräfte hin zu gezogen. Eine Übersicht von Beratungs- und Anlaufstellen findet sich in Kapitel 5.
Wir achten auf Anzeichen von Vernachlässigung und Gewalt bei unseren Mitmenschen, insbesondere bei Kindern und Jugendlichen. Wenn wir einen begründeten Verdacht eines unangemessenen Verhaltens und/ oder eines sexuellen Übergriffes haben, sprechen wir dies an geeigneter Stelle an. An erster Stelle stehen der Schutz und die Würdigung des betroffenen Menschen.
4.1 Empfehlungen für das eigene Verhalten/ Vorgehen
Die Empfehlungen für das eigene Verhalten/ Vorgehen gibt es hier als kompakte Übersicht. Sie sind am Anfang in diesem Dokument zu finden. Hat jemand das Vertrauen in deine Person und erzählt dir von Grenzüberschreitungen, sexualisierter Gewalt, o.ä. kann das im ersten Moment und darüber hinausgehend lähmen. Wir haben hier für dich eine Empfehlung für die Gesprächsführung entwickelt, die dich für solch eine Situation stärken soll:
Ruhe bewahren
Nimm dir Zeit für die Person. Glaube ihr und versuche, mit dem Gesagten umzugehen. Verdeutliche der Person, dass es richtig ist, mit dir darüber zu reden.
Keine Wertung
Halte dich mit einer Wertung des Erzählten und deinen eigenen Gefühlen zurück.
Gefühle zulassen
Stärke dein Gegenüber und ermutige es, über Gefühle, Gedanken und Anliegen zu reden. Alle Gefühle, von Zuneigung über Wut, dürfen angesprochen werden.
Lobe den Mut
Täter*innen setzen die betroffene Person unter Druck und/ oder zwingen sie zum Schweigen. Deswegen darfst du die Person für den Mut loben, auf dich zugegangen zu sein. Denn es erfordert großen Mut.
Keine Versprechungen
Mache keine vorschnellen Versprechungen. Du kannst nicht garantieren, dass alles wieder gut wird.
Möglichkeiten aufzeigen
Zeige die Handlungsmöglichkeiten auf. Sprich an, dass es in Ordnung, mutig, stark und richtig ist, sich Hilfe zu holen.
Eigene Grenzen beachten
Du kannst deinem Gegenüber signalisieren, dass es mit schwierigen Problemen zu dir kommen darf. Fühlst du dich dem nicht gewachsen, hole dir Unterstützung (z.B. bei den Beratungs- und Anlaufstellen). Brich bei Bedarf das Gespräch ab und bitte um einen konkreten Termin, an dem ihr weiter darüber redet.
Missbrauch melden
Bei Kindern und Jugendlichen bist du verpflichtet, sexuellen Missbrauch zu melden. Erkläre, warum und was du deshalb tun wirst. Bei konkreten Hinweisen kannst du dich an die Beratungsstellen (Kapitel 5) wenden oder entsprechend unserer Beschwerdewege (Kapitel 3) oder nach dem Interventionsplan (Kapitel 4) verhalten. Vertraue deinem Bauchgefühl und spreche die Person an, die für dich geeignet ist.
Beobachtungen und Reflexion der eigenen Wahrnehmungen
Nach dem Gespräch ist eine Dokumentation und Reflexion der eigenen Wahrnehmungen nach Kapitel 4.2 ratsam.
4.2 Dokumentation und Reflexion der eigenen Wahrnehmungen
Wenn du frühzeitig beginnst Aufzeichnungen zu erstellen, kann dies später wertvolle Hinweise zur Rekonstruktion möglicher Gewaltgeschehen geben – sowohl zur Klärung des Verdachts, als auch für spätere arbeits- , straf- und zivilrechtliche Auseinandersetzungen.
Wichtig bei der Dokumentation ist es, wenn du Fakten von Vermutungen und emotionalen Eindrücken unterscheidest. Das ist nicht leicht und stellt dich vor Herausforderungen. Eine ganz klare Trennung wird dir nicht möglich sein. Die Checkliste für eine Sachdokumentation soll eine Unterstützung sein.
Sachdokumentation
Datum, Uhrzeit, Örtlichkeit der vermuteten sexualisierten
Gewalthandlung
Name der betroffenen Person
Name der*des Verdächtigten
Anlass der Vermutung, dass sexualisierte Gewalt vorliegt
Beschreibung der vermuteten Situation
Namen von möglichen Zeug*innen
Art des sexualisierten Übergriffes (verbal, körperlich)
Wortgetreue Zitate
Fakten
Vermutungen
Die Aufzeichnungen sollen gut verschlossen, für Dritte nicht zugänglich und getrennt von der sonst üblichen Dokumentation aufbewahrt werden. Im Falle von ehrenamtlichen ist dies eine möglichst abschließbare Schublade oder ähnliches zu Hause. Im Falle von Hauptamtlichen ist dies ein abschließbarer, für Dritte unzugänglicher Aufbewahrungsort in ihrem Büro.
5. Beratungs- und Anlaufstellen
Die Kirchengemeinde besitzt einige Materialien zur Thematik des Schutzkonzeptes an. Sie stehen für Interessierte zur Verfügung. Erhältlich sind sie bei der Arbeitsgruppe Schutzkonzept der Kirchengemeinde (Kapitel 6).
Anfragen und Beratungen sind oft anonym möglich. Es ist möglich, vorher nachzufragen, inwiefern die Personen der Schweigepflicht unterliegen.
Außerkirchliche Beratungsstellen
Der Kinderschutzbund: Kinderschutz-Zentrum Kiel, Tel. 0431 122 18 0
Petze – Prävention von sexuellem Missbrauch und sexueller Gewalt, Dänische Str. 3-5, Kiel, Tel. 0431 91 18 5, petze@petze-kiel.de
Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen: Tel.ö 0800 0 116 016, www.hilfetelefon.de
Hilfetelefon Schwangere in Not – anonym & sicher: Tel. 08000 40 40 020, www.geburt-vertraulich.de
Nummer gegen Kummer – Kinder- und Jugendtelefon: Tel. 0800 111 0 333
Nummer gegen Kummer – Elterntelefon: Tel. 0800 111 0 550
Polizei: Tel. 110; oder Polizeidienststelle vor Ort.
Kirchliche Anlaufstellen
In unserer Kirchengemeinde: Kontaktdaten findest du unter kompass-kirche.de . Ansprechbar sind Pastor*innen und Jugendmitarbeiter*innen.
UNA - Unabhängige Ansprechstelle für Menschen, die in der Nordkirche sexuelle Übergriffe erlebt oder davon erfahren haben bei Wendepunkt e.V. 0800 022 00 99 (kostenfrei) una@wendepunkt-ev.de Montags 9-11 Uhr, mittwochs 15-17 Uhr
In der Kirchengemeinde gibt es eine Arbeitsgruppe, die das Schutzkonzept auf seine Aktualität prüft und für die Umsetzung Sorge trägt. Gibt es Fragen und/oder Anliegen, sind aus dieser Gruppe unter anderem ansprechbar:
Pastor Okke Breckling-Jensen,
Klausdorfer Str. 178, Altenholz-Klausdorf, 0431 833933 36, breckling-jensen@kompass-kirche.de
Wir wollen ein lebendiges Schutzkonzept. Die Arbeitsgruppe trägt Sorge für die Verankerung des Schutzkonzeptes innerhalb der Kirchengemeinde und aktualisiert dieses. Die Evaluation stärkt die Umsetzung des Schutzkonzeptes in unserer Arbeit durch folgende Maßnahmen:
Selbstverpflichtung. Mindestens einmal im Jahr und bei Bedarf vor Freizeiten zu überprüfen. Sie ist in alle Bereiche der Arbeit (inklusive externer Gruppen) zu tragen.
Schutzkonzept. Es ist regelmäßig auf Angemessenheit und Aktualität zu prüfen und anzupassen. Diese Überprüfung ist zu protokollieren und das Protokoll dem Kirchengemeinderat zur Verfügung zu stellen.
Kriterien:
Welche Maßnahmen sind in der Umsetzung? An Hand welcher Messkriterien wird dies festgestellt?
Gab es Veränderungen (baulich, neue Gruppen,…)?
Ist das Schutzkonzept in der Arbeit präsent (z.B. Fortbildungen durchgeführt)?
Was fehlt zur Umsetzung? Bis zu welchem Zeitpunkt sollen dafür welche Maßnahmen umgesetzt werden?
Gibt es derzeit Fortbildungen, Schulungen, o.ä.? Wissen die Mitarbeitenden davon?
Welche Ziele wurden bisher erreicht?
Sensibilisierungsmaßnahmen, Fortbildung, etc.. Mindestens einmal im Jahr überprüfen, ob alle Mitarbeitenden an solchen Maßnahmen teilnehmen konnten. Bei Bedarf weitere Bildungsangebote zur Verfügung stellen.
Erweiterte Führungszeugnisse. Bei Einstellung bzw. Beginn einer neuen Tätigkeit, dieses zur Einsicht einfordern. Hier wird eng mit dem Vorsitz des Kirchengemeinderates zusammen gearbeitet, der für die Überprüfung der Führungszeugnisse zuständig ist. Alle 3 bis 5 Jahre ist ein neues Führungszeugnis von den Hauptamtlichen und Honorarkräften anzufordern.
Vom Kirchengemeinderat beschlossen in der Sitzung am 8.10.2024